Ausfuhr von Kriegsmaterial: Jetzt muss das Volk entscheiden
Noch hätte das Referendumskomitee einen Monat Zeit, um die 50’000 benötigten Unterschriften zu sammeln. Doch schon jetzt hat es deutlich mehr Unterschriften beisammen, nämlich 62’000.
Es sei relativ einfach gewesen, sie zu sammeln, sagt Joris Fricker, Sekretär der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Sie ist organisatorisch federführend für das Referendum. «Das Thema Kriegsmaterial hat eine unglaubliche Aktualität. Die Menschen sind sehr gut informiert.» SP und GSoA sammelten deutlich über die Hälfte der Unterschriften.
Es ist ein Punkt an der Revision des Gesetzes, der irritiert: Über drei Jahre lang suchte das Parlament nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine nach Möglichkeiten, um Wiederausfuhren von Kriegsmaterial in die Ukraine zu ermöglichen. Dann lockerte es die Ausfuhr von Waffen tatsächlich. Nur: Ausgerechnet die Ukraine bleibt davon ausgenommen.
«Wie kann das nur sein? Das fragen sich heute breite Bevölkerungsgruppen», hält Fricker fest. «Es wird unsere Aufgabe sein, der Öffentlichkeit klarzumachen, dass es sich hier nicht um eine Lex Ukraine, sondern um eine reine Lex Rüstungsindustrie handelt.»
Entwicklungshilfe-Organisationen unterstützen Referendum
Es ist eine breite Allianz von 50 Organisationen um die GSoA und die drei Parteien SP, Grüne und EVP und deren Jungparteien, die das Referendum unterstützt. Zentral sind die verschiedenen Nichtregierungsorganisationen aus der Entwicklungshilfe wie Alliance Sud, Terre des hommes, Heks und Public Eye, aus der Asylpolitik wie die Schweizerische Flüchtlingshilfe und aus der Friedensbewegung. Die feministische Friedensorganisation Frieda, der Schweizerische Friedensrat und Femmes pour la Paix gehören dazu. Auch Kampagnenorganisationen wie Campax und WeCollect unterstützen das Referendum.
Es war eine bürgerliche Koalition aus Mitte, FDP und SVP, der es gelang, das Kriegsmaterialgesetz stark zu lockern. Ihr Ziel: die Schweizer Rüstungsindustrie zu retten.
Noch im Sommer 2023 standen SP, Mitte und FDP unmittelbar vor einem grossen Kompromiss zu einer sogenannten Lex Ukraine. Das Vorhaben scheiterte aber an zu vielen Extrawünschen aller Seiten. In der Folge wechselten Mitte und FDP die Richtung und schlugen sich auf die Seite der SVP. Um den Deal mit der Rechtspartei einzutüten, mussten die beiden Parteien allerdings die Ukraine fallen lassen.
Die Liste der 25 Staaten als zentrales Mittel
Die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes sieht vor, dass künftig 25 Staaten fast unbeschränkten Zugang zu Waffen haben sollen, die in der Schweiz produziert wurden. Das entspricht der sogenannten Länderliste des Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung. Sie umfasst 17 von 27 EU-Staaten, alle angelsächsischen Staaten sowie Japan und Argentinien. Diese Staaten verfügen über ein ähnliches Waffenexportregime wie die Schweiz.
Künftig darf die Schweiz Waffen in all diese Staaten exportieren, selbst dann, wenn sie sich im Krieg befinden. Das ist heute nicht möglich. Der Bundesrat kann aber Ausnahmen verfügen.
Die 25 Staaten wiederum dürfen Waffen, die sie in der Schweiz erworben haben, in andere Länder exportieren. Bisher brauchte es für eine solche Wiederausfuhr eine Bewilligung. Sie wird hinfällig. Es gibt aber zwei Ausnahmen. Erstens: Wiederausfuhren in die Ukraine sind nicht erlaubt. Zweitens: Der Bundesrat hat ein Vetorecht. Er kann Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verlangen, wenn er befürchtet, Waffen könnten in heikle Staaten gelangen.
Erster möglicher Abstimmungstermin für die Revision des Kriegsmaterialgesetzes ist der 27. September. Einiges deutet darauf hin, dass sie schon dann an die Urne kommt. Bei der GSoA geht man davon aus. «Der Bundesrat und die Bürgerlichen wollen schnell Klarheit haben», sagt Sekretär Fricker.
Wie stehen die Chancen für das Referendum? «Es ist ein Kampf zwischen David und Goliath», sagt Fricker. Die Bürgerlichen und die Rüstungswirtschaft werden – im Gegensatz zu uns – sehr viel Geld in den Abstimmungskampf investieren können.» Die Chancen, dass es knapp werde, seien aber «existent». (aargauerzeitung.ch)
